Was bedeutet staatlich anerkannte Kosmetikerin?
Eine „staatlich anerkannte Kosmetikerin“ absolviert je nach Bundesland eine ein- bis dreijährige Ausbildung inklusive Prüfung. Die Ausbildung erfolgt an einer privaten Berufsfachschule die strenge Qualitätskriterien des Kultusministeriums bzw. des Regierungspräsidiums erfüllt.
Die Prüfung zur Kosmetikerin wird hierbei vom staatlichen Schulamt abgenommen.
Lehrinhalte sind unter anderem: Deutsch/Allgemeinkunde, Wirtschaftskunde, Anatomie, Dermatologie, Fachkunde, Physik, Ernährungslehre, Gesichtsbehandlung, Maniküre, Pediküre, Dekorative Kosmetik, Massagen, Gesichtslymphdrainage, Apparative Kosmetik.
Der Titel „staatlich geprüft“ bedeutet dass die Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss durchgeführt wurde. Diese beiden Abschlüsse sind inhaltlich gleichbedeutend mit der bundesweit geregelten 3-jährigen Lehrausbildung zur Kosmetikerin.
Die Berufsbezeichnung „Kosmetikerin“ ist im Gegensatz zu manch anderem Beruf bisher nicht gesetzlich geschützt. Eine verbindliche Qualitätssicherung existiert nicht.
Jede "Schönheitspflegerin" kann sich daher „Kosmetikerin“ nennen. Schon mit einem Crashkurs erhält man eine Urkunde mit der Bezeichnung „Berufsausbildung Kosmetikerin“ und kann sich als „Fachkosmetikerin“ selbständig machen.
Vorsicht ist bei Bezeichnungen wie „Diplom-Kosmetikerin“ und „Medizinische“ oder „Wellness“ Kosmetikerin geboten, diese Bezeichnungen sind rein der Fantasie entsprungen und geben keinerlei Qualitätsauskunft. Begriffe wie „Ärztlich geprüfte Kosmetikerin“ sind darüber hinaus verboten.
Was ist bei Allergien?
Schon beim ersten Gespräch werde ich Sie auf evtl. Allergien ansprechen, um die Behandlung entsprechend planen zu können. Eine Kopie Ihres Allergiepasses wäre sinnvoll um mich mit meinen Kosmetiklieferanten abzustimmen, damit wir die für Sie geeigneten Produkte zusammenstellen können.
Verwenden Sie Produkte mit Tierversuchen?
In der EU ist der Verkauf von Kosmetik, die mit Hilfe von Tierversuchen getestet wurde, seit März 2013 verboten. Dieses Verbot galt für in Europa hergestellte Kosmetikartikel bereits seit 2004. Jedoch gibt es Hersteller die sich nicht an diese Gesetze halten. Die neue Kosmetikrichtlinie enthält Gesetzeslücken und Ausnahmen, hierdurch sind manche Tierversuche trotzdem möglich und in deutschen Geschäften angebotene Produkte können so dennoch Inhaltsstoffe aufweisen die im Tierversuch getestet wurden.
Ich bin strikt gegen Tierversuche und verwende keine Produkte die nachweislich durch Tierversuche getestet wurden, oder von Firmen stammen die im Ausland Tierversuche durchführen lassen.
Was darf eine Kosmetikerin, was nicht?
Verstärkt verschmelzen heutzutage bestimmte Anliegen aus der Kosmetik mit den Möglichkeiten aus dem medizinischen Bereich. Für Sie als Kunde ist es jedoch nicht immer leicht zu erkennen, wann ein Hautproblem einer medizinischen Behandlung bedarf oder wann gewünschte Erfolge mit dem Angebot einer Kosmetikerin erzielt werden können.
Eine Kosmetikerin darf keine Diagnosen stellen. Sie muss jedoch in der Lage sein den Hautzustand zu erkennen, um den Hauttyp für die richtige Pflege zu bestimmen.
Per Gesetz darf eine Kosmetikerin nur dann Falten unterspritzen wenn sie auch zugelassene Heilpraktikerin ist. Eine Enthaarung mittels Softlaser oder IPL-Technologie durchzuführen ist zwar erlaubt, aber nicht gerade ungefährlich. Wer mögliche dauerhafte Nebenwirkungen vermeiden will, sollte diese Behandlungen nur von erfahrenen Experten bzw. einem Arzt durchführen lassen.
Was erwartet mich beim ersten Besuch?
Bevor ich Ihnen eine Behandlung vorschlage, schaue ich mir Ihre Haut zunächst genau an und bespreche Probleme, Vorlieben und speziellen Wünschen. Nach erfolgter Hautdiagnose besprechen wir gemeinsam den Behandlungsablauf und ich erkläre die Inhaltsstoffe und Besonderheiten der verwendeten Kosmetikprodukte.
Um die richtige Behandlungsform zu bestimmen ist es erforderlich im kleinen Rahmen auch Ihre die Krankengeschichte (Anamnese) und Ihren Lebensstil zu kennen. Leiden Sie unter Krankheiten? Sind Allergien bekannt? Rauchen Sie? Nehmen Sie die Pille oder andere Medikamente?
Soll ich ungeschminkt zur Behandlung kommen?
Um den Zustand der Haut besser einordnen zu können findet eine Kategorisierung in unterschiedliche Hauttypen statt (normal, ölig, trocken, gemischt).
So einfach wie in Zeitschriften oder Onlineangeboten die Hautbestimmung durch Tests oftmals vermittelt wird ist es jedoch nicht. Hierbei werden vielfach nicht alle Einflüsse (z.B. Umwelt, Ernährung, Jahreszeit etc.) auf die Haut mit einbezogen. So einfach wie hier oftmals vermittelt wird lässt sich unsere Haut dann doch nicht in eine der vier Schubladen stecken.
Fußpflege – kosmetisch oder medizinisch?
2002 ist das Podologen Gesetz in Kraft getreten. Kosmetikerinnen und Fußpfleger, die keine entsprechende Zusatzausbildung haben dürfen seitdem ausschließlich kosmetische Fußpflege anbieten. Eine medizinische Fußpflege ist seitdem ausschließlich dem Podologen vorbehalten. Erkrankungen am Nagel, wie etwa ein Fußpilz, oder Diabetiker mit Fußproblemen gehören also zum Podologen oder je nach Schweregrad bedarf es auch hier einer Behandlung durch einen Arzt.
Warum bieten Sie keine Fußreflexzonenmassage an?
Die Fußreflexzonenmassage wird von diversen Gerichten als Ausübung von Heilkunde gewertet und unterliegt daher dem Heilpraktiker Gesetz. Eine derartige Behandlung setzt durch ihre möglichen Einflüsse auf die Gesundheit eine Zulassung gemäß Heilpraktiker Gesetz voraus und ist damit ausschließlich Heilpraktikern und Ärzten vorbehalten.
Wie erkenne ich gute Hygiene?
Kosmetikstudios unterliegen den Bestimmungen der Landeshygieneverordnung. Einen sauberen Arbeitsplatz und frische Handtücher erkennt man sofort. Sauberkeit und Hygiene vor und nach der Behandlung sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Die Kosmetikerin sollte gepflegte unverletzte Hände haben und sie vor der Behandlung gründlich waschen. Die Reinigung der Geräte und Instrumente werden entsprechend kontrolliert, gereinigt, desinfiziert und sterilisiert.
Es werden Desinfektions- und Reinigungsmittel verwendet die von der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) und dem RKI (Robert Koch Institut) geprüft und gelistet sind (§ 18 Infektionsschutzgesetz).
Hygienestandards dienen als präventive Gesundheitsmaßnahmen für jeden einzelnen.
Und wenn mich etwas stört?
Sprechen Sie mich sofort an. Ich möchte schließlich dass Sie sich wohlfühlen! Am besten erzählen Sie gleich im Vorgespräch, was Sie sich für die Behandlung wünschen. Möchten Sie während der Behandlung völlig abschalten und in Ruhe entspannen oder sich lieber unterhalten? Mögen Sie Entspannungsmusik, oder nervt Sie das eher?
Finden Sie während der Behandlung etwas unangenehm – zu starker Druck bei der Massage, die Kompresse ist zu heiß oder zu kalt, etwas reizt Ihre Haut, zögern Sie nicht und sagen Sie dies auf jeden Fall sofort. Es ist schließlich Ihre Haut.
Muss ich ihre Produkte kaufen?
Ich gebe Ihnen Tipps, wie Sie Ihr Hautbild optimieren können, und gebe Ihnen Proben zum Testen für zu Hause mit. Wenn Sie eine für Ihren Hauttyp momentan passende Pflege bereits benutzen, können Sie diese selbstverständlich weiter verwenden. Um gezielt Behandlungserfolge effektiv zu fördern empfiehlt es sich jedoch Ergänzungsprodukte anzuwenden, um die angestrebte Gesunderhaltung der Haut optimal zu unterstützen.